Firmenwagen & Dienstwagen Rechner (1%-Regelung & § 7g AfA)
Berechnen Sie den geldwerten Vorteil nach der 1%-Regelung (0,25% für E-Autos) und die steuerliche Abschreibung von Firmenfahrzeugen in Deutschland.
Asset & Cost Details
Must be >50% to claim Section 179 and Bonus Depreciation.
Business Use ≤ 50%: You do not qualify for Section 179 or Bonus Depreciation. Standard straight-line depreciation must be used.
Estimated Tax Savings
First-year tax reduction based on marginal rate
Net Cost After Taxes
Firmenwagen Rechner: 1-Prozent-Regelung, Geldwerter Vorteil & Steuerliche Abschreibung (§ 7g EStG)
Optimieren Sie die steuerliche Anschaffung und Nutzung von Firmenfahrzeugen für Gewerbetreibende, Freiberufler und Gesellschafter-Geschäftsführer. Ob 1%-Pauschalversteuerung für Verbrenner, die 0,25%-Regelung für Elektro-Dienstwagen (bis 70.000 € BLP) oder bis zu 50% Sonderabschreibung nach § 7g EStG – berechnen Sie den optimalen steuerlichen Vorteil für Ihren Betrieb.
Die 4 Säulen der Firmenwagen-Besteuerung in Deutschland
1%-Regelung (Verbrenner)
1,0% des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil + 0,03% pro Entfernungskilometer zum Arbeitsplatz.
0,25% für E-Autos
Viertelung der Bemessungsgrundlage für reine Elektroautos bis 70.000 € Bruttolistenpreis (Wachstumschancengesetz).
50% Sonder-AfA (§ 7g)
KMU können bis zu 50% Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr geltend machen, sofern das Kfz zu 90% betrieblich genutzt wird.
AfA auf 6 Jahre
Lineare Abschreibung mit 16,67% pro Jahr auf die Netto-Anschaffungskosten gemäß amtlicher BMF-Abschreibungstabelle.
Steuerliche Einstufung nach Antriebsart und Bruttolistenpreis (2024–2026)
| Antriebsart / Fahrzeugtyp | Geldwerter Vorteil (Monat) | Voraussetzung / Kriterien | Sonderabschreibung (§ 7g) |
|---|---|---|---|
| ⚡ Elektrofahrzeug (BEV bis 70.000 €) | 0,25% des BLP | Reines E-Auto, Anschaffung ab 2024 bis 70.000 € BLP | Bis zu 50% Sonder-AfA |
| ⚡ Elektrofahrzeug (BEV über 70.000 €) | 0,50% des BLP | Reines E-Auto mit BLP über der 70.000 € Grenze | Bis zu 50% Sonder-AfA |
| 🔋 Plug-in-Hybrid (PHEV) | 0,50% des BLP | Mind. 80 km E-Reichweite oder max. 50 g CO2 / km | Bis zu 50% Sonder-AfA |
| 🚗 Verbrenner (Benzin / Diesel) | 1,00% des BLP | Reguläre 1%-Besteuerung des Bruttolistenpreises | Bis zu 50% Sonder-AfA |
| 🚚 Reines Werkstattfahrzeug / Transporter | 0% (Kein geldwerter Vorteil) | Fahrzeugtyp ohne private Nutzungsmöglichkeit (nur 2 Sitze, Werkzeug) | 100% Betriebsausgabe |
Praxisvergleich: E-Dienstwagen (0,25%) vs. Verbrenner (1,0%)
75% SteuerersparnisHäufige Fragen zur Dienstwagen-Besteuerung & Abschreibung (FAQ)
Wie funktioniert die 1-Prozent-Regelung für Dienstwagen in Deutschland?▼
Bei der 1%-Pauschalregelung wird die private Nutzung eines Firmenwagens monatlich mit 1,0% des inländischen Bruttolistenpreises (abgerundet auf volle 100 Euro zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung) als geldwerter Vorteil versteuert. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen zusätzlich 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Monat hinzu.
Welche Steuervorteile gelten für Elektro-Dienstwagen (0,25%-Regelung)?▼
Für reine Elektrofahrzeuge (BEV) gilt die stark vergünstigte 0,25%-Regelung: Es müssen monatlich nur 0,25% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Bruttolistenpreisgrenze für Neuanschaffungen ab 2024 von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben. Kostet das Elektrofahrzeug mehr als 70.000 Euro oder handelt es sich um einen qualifizierten Plug-in-Hybriden, greift die 0,5%-Besteuerung.
Wie funktioniert die Sonderabschreibung nach § 7g EStG für Firmenfahrzeuge?▼
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige mit einem steuerlichen Gewinn von maximal 200.000 Euro können nach § 7g Abs. 5 EStG im Jahr der Anschaffung neben der regulären linearen AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 50% der Anschaffungskosten geltend machen. Voraussetzung ist, dass das Firmenfahrzeug im Anschaffungs- und Folgejahr zu mindestens 90% betrieblich genutzt wird.
Wann ist ein Fahrtenbuch steuerlich günstiger als die 1%-Regelung?▼
Ein ordnungsgemäßes elektronisches Fahrtenbuch lohnt sich vor allem dann, wenn: 1) der Firmenwagen nur selten privat genutzt wird, 2) der Bruttolistenpreis sehr hoch ist, das Fahrzeug aber günstig gebraucht gekauft oder bereits weitgehend abgeschrieben wurde, oder 3) der Arbeitsweg sehr lang ist. Bei hohem Privatanteil ist die 1%-Regelung meist bequemer und günstiger.
Über welche Nutzungsdauer wird ein Firmenwagen abgeschrieben (AfA)?▼
Gemäß der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums (BMF) beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Pkw und Kombifahrzeuge 6 Jahre. Daraus ergibt sich ein linearer jährlicher Abschreibungssatz von 16,67% auf die Netto-Anschaffungskosten.
Kann der Vorsteuerabzug beim Kauf eines Firmenwagens geltend gemacht werden?▼
Ja, vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können die 19% Umsatzsteuer beim Neukauf oder Leasing eines Firmenwagens vollständig als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Auch die laufenden Betriebskosten (Treibstoff, Strom, Reparaturen, Versicherung) sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
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